16.11.2004
Amnestiegesetz bis 31.12.2004 bzw. 31.03.2005
12.11.2004
Freibetrag auf Lohnsteuerkarte 2005 eintragen
10.11.2004
Bewirtungskosten - Aufzeichnungspflichten
04.11.2004
Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien
02.11.2004
Umsatzsteuer: Fast-Food-Unternehmen
28.10.2004
Excel-Fahrtenbuch ordnungsgemäß?
26.10.2004
Sachbezugswerte für 2005
21.10.2004
Neuregelung der Direktversicherung
19.10.2004
Abschaffung der Eigenheimzulage ist abgelehnt
15.10.2004
Einnamen-Überschuss-Rechnung – Vordruck erst ab 2005
13.10.2004
Neue Vordrucke Umsatzsteuervoranmeldung 2005
07.10.2004
Rechengrößen Sozialversicherung 2005
05.10.2004
Einnahmen-Überschuss-Rechnung –
neuer Vordruck ab 2004
30.09.2004
Neue Bundesländer - Istversteuerung
Geburtstagsfeier des Gesellschafter-Geschäftsführers
04.03.2005
Wenn eine GmbH eine Feier anlässlich des 50. Geburtstages ihres Gesellschafter-Geschäftsführers ausrichtet, sind diese Aufwendungen regelmäßig dem „Privatbereich“ zuzuordnen. Dies gilt auch dann, wenn überwiegend Mitarbeiter und teilweise auch Geschäftsfreunde eingeladen sind. Im vom BFH zu entscheidenden Fall waren insgesamt 2.650 Personen geladen, überwiegend Mitarbeiter und Geschäftsfreunde.
Das Gericht sah auch die Größe der Veranstaltung nicht als Grund an, keine „persönliche“ Feier zu unterstellen. Die Aufwendungen wurden als verdeckte Gewinnausschüttung qualifiziert.nach oben ↑
Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden
02.03.2005
Bei Gebäuden, die teilweise umsatzsteuerpflichtig und teilweise umsatzsteuerfrei sind, gilt hinsichtlich des Vorsteuerabzugs Folgendes:
· Vorsteuerbeträge, die direkt dem umsatzsteuerpflichtig vermieteten Gebäudeteil zugeordnet werden können, sind voll abzugsfähig.
· Vorsteuerbeträge, die dem steuerfrei vermieteten Gebäudeteil zugeordnet werden können, sind nicht abziehbar.
· Vorsteuerbeträge, die das gesamte Gebäude betreffen (z.B. Dach- oder Fasadenreparatur), können anteilig abgezogen werden.
Als Aufteilungsmaßstab ist regelmäßig das Verhältnis der tatsächlichen Nutzflächen anzuwenden.nach oben ↑
Vorauszahlungen auch bei Lohnsteuerabzug
24.02.2005
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes ist die Festsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlung auch dann zulässig, wenn der Steuerpflichtige ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen. Dass ein Arbeitnehmer neben dem monatlichen Lohnsteuereinbehalt ggf. vierteljährliche Einkommensteuer-Vorauszahlungen zu leisten hat, stellt keinen Verstoß gegen den Verfassungsgrundsatz des Gleichheitsgebots dar. Im vorliegenden Fall führte die Wahl der getrennten Veranlagung regelmäßig zu Steuernachzahlungen.
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Wechsel von Soll- auf Istbesteuerung
22.02.2005
Der Finanzausschuss hat es abgelehnt, zum jetzigen Zeitpunkt die Umsatzbesteuerung von der Soll- auf eine Istbesteuerung umzustellen. Nach den Vorstellungen der Regierung sollte der Vorsteueranspruch erst dann entstehen, wenn die Rechnung bezahlt wurde (Istbesteuerung). Ggf. sollte ein Testat eines Steuerberaters als Grundlage für die Vorsteuererstattung anerkannt werden. Bis zur Jahresmitte werden Studien in Auftrag gegeben, wie das neue System ggf. durch eine entsprechende Kontrolle auch erfolgversprechend umgesetzt werden kann.
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Meldepflichten für Familienangehörige
17.02.2005
Ab sofort müssen Anstellungsverhältnisse mit Ehegatten oder sonstigen nahen Angehörigen und Gesellschafter-Geschäftsführern auf den Vordruck „Meldung zur Sozialversicherung“ in einem Statusfeld besonders gekennzeichnet werden. Die Krankenkasse ist dann verpflichtet, bei der BfA eine auch für die Arbeitslosenhilfe bindende Klärung der Versicherungspflicht herbeizuführen. Wer Sicherheit für bestehende Arbeitsverhältnisse wünscht, muss einen entsprechenden Antrag stellen. Vor allem im Falle der Arbeitslosigkeit ist eine rechtzeitige Absicherung wichtig, weil dann mitarbeitende Familienangehörige als tatsächliche Arbeitnehmer überprüft werden, ob sie zur Abführung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung verpflichtet waren.
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Neues Formular
16.02.2005
Die Finanzverwaltung hat nun das neue Formular für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung bekannt gegeben. Es kann unter www.bundesfinanzministerium.de eingesehen werden. Das neue Formular ist ab 2005 zu verwenden und soll das für 2004 schon vorgesehene Formular vereinfacht und übersichtlicher gestaltet ersetzen.
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Aufgabegewinn für beruflich genutzte Räume im Einfamilienhaus
15.02.2005
Erwerben Ehegatten jeweils zur Hälfte ein Einfamilienhaus und nutzt einer der beiden Ehegatten Räume dieses Hauses für betriebliche Zwecke, führt dies nicht dazu, dass der hälftige Miteigentumsanteil des nichtunternehmerisch tätigen Ehegatten zum Betriebsvermögen gehört. Auch die Tatsache, dass die Aufwendungen für das teilweise nicht zum Betriebsvermögen gehörende Wirtschaftsgut als Betriebsausgaben abgezogen worden sind, führt nicht dazu, dass das Wirtschaftsgut insoweit steuerverhaftet ist. Bei späterer Aufgabe des Betriebes ist nur der Teil des betrieblich tätigen Ehegatten für den Aufgabegewinn einzurechnen.
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Betriebliche Altersvorsorge: Alt- oder Neuvertrag?
11.02.2005
Kapitalauszahlungen aus Lebensversicherungen sind noch steuerfrei, wenn der Versicherungsvertrag vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurde und das Kapital frühestens nach zwölf Jahren ausbezahlt wird. Wurden bei Vertragsabschluss Beitragsanpassungen vereinbart, liegt ein begünstigter Altvertrag vor, wenn die Erhöhung pro Jahr 20 % des bisherigen Beitrages nicht übersteigt. Zusätzlich darf die jährliche Beitragserhöhung nicht mehr als 250 EUR betragen bzw. der Jahresbeitrag bis zum fünften Jahr der Vertragslaufzeit auf nicht mehr als 4.800 EUR angehoben werden.
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Elster-Formular: Server überlastet
10.02.2005
Aufgrund der erstmaligen Übermittlung der elektronischen Lohnsteueranmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen kam es zur Überlastung des Finanzamtsservers. Eine Übertragung war am 09.02. bzw. ist am 10.02. unter Umständen nicht möglich. Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass eine Übermittlung in den folgenden Tagen ohne Verspätungszuschlag möglich ist (Meldung der OFD Düsseldorf und OFD München).
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Checkliste zur Online-Steueranmeldung
09.02.2005
1. Programm besorgen: Die elektronische Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. Lohnsteueranmeldung funktioniert mit zahlreichen Buchführungsprogrammen oder mit dem kostenlosen Programm der Finanzverwaltung „Elster-Formular“.
2. Anmeldung abschicken: Die Teilnahmeerklärung muss unterschrieben an das zuständige Finanzamt weitergeleitet werden.
3. Probleme bei der Technik: Besitzer von MAC- und Linux-Systemen bleiben bei der elektronischen Voranmeldung außen vor.
4. Bei offenen Fragen und Problemen sollte man sich mit der Finanzverwaltung in Verbindung setzen oder Hilfe suchen unter www.elster.de.nach oben ↑
Sachbezüge bei Geldleistungen
03.02.2005
Lohnzahlungen in einer gängigen ausländischen Währung sind Einnahmen in Geld und kein Sachbezug. Deshalb kann auch die Freigrenze keine Anwendung finden. Im Urteilsfall des Bundesfinanzhofs wurde vom Arbeitgeber ein Zuschuss für den Besuch von Fitnessclubs gezahlt. Es liegen Lohnzahlungen vor, die Zweckbindung der Zahlung ist nach Meinung des BFH nebensächlich.
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Abfrage von Umsatzsteueridentifikationsnummern
01.02.2005
Ausländische Unternehmer können hinsichtlich ihrer Identität durch eine Online-Anfrage beim Bundesamt für Finanzen überprüft werden. Nunmehr kann auch eine sog. qualifizierte Anfrage durchgeführt werden, wobei das Ergebnis der Anfrage unmittelbar angezeigt wird. Von dieser Anfrage kann ein Bildschirmausdruck angefertigt werden, der wiederum in den Unterlagen aufzubewahren ist, damit vor allem später dem Finanzamt gegenüber die Existenz des ausländischen Unternehmers nachweisbar bleibt (www.bff.bund.de).
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Damnum nur noch bei 5-jähriger Zinsbindungsfrist
27.01.2005
Die bei Immobilienfinanzierung früher üblichen Damnen können seit Jahresbeginn nur noch dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Zinsbindungsfrist des Darlehens max. 5 Jahre beträgt. Immobilienbesitzer können damit derartige Aufwendungen nicht mehr als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften ansetzen (Änderungen durch das EURLG).
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Gewerbeabmeldung - Betriebsaufgabeerklärung
25.01.2005
Die Gewerbeabmeldung ist bei der Beurteilung der Betreibsaufgabe zwar als Indiz heranzuziehen, führt aber nicht zwingend zur Annahme einer Betriebsaufgabe. Die Betriebsaufgabeerklärung muss mit dem Bewusstsein abgegeben worden sein, dass in Folge der Erklärung die stillen Reserven versteuert werden müssen.
HINWEIS:
Die Vermietung bzw. Verpachtung eines Betriebes führt allein noch nicht zur Betriebsaufgabe.nach oben ↑
Praxisgebühr als außergewöhnliche Belastung
20.01.2005
Seit dem 01.01.2004 wird für die ärztliche, zahnärztliche oder psychotherapeutische Versorgung eine Praxisgebühr von 10,00 EUR im Kalendervierteljahr erhoben. Nach Auffassung der obersten Finanzbehörden handelt es sich bei der Praxisgebühr um zusätzliche Krankheitskosten und damit um außergewöhnliche Belastungen.
Der Ansatz von Krankheitskosten ist um die sog. zumutbare Eigenbelastung zu kürzen, deshalb wird sich die Praxisgebühr nur im Zusammenhang mit anderen angefallenen Krankheitskosten auswirken.nach oben ↑
Bauleistender: Rechnung muss ausgestellt werden!
22.12.2004
Immer wenn ein Unternehmer Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück ausführt, ist er seit dem 01.08.2004 verpflichtet, eine Rechnung innerhalb von sechs Monaten auszustellen. Alle Vorschriften für die ordnungsgemäße Rechnung (z.B. Steuernummer, Rechnungsnummer, Leistungsmonat usw.) müssen erfüllt werden, auch wenn die Rechnung an eine Privatperson erteilt wird.
Ein Hinweis auf die Aufbewahrungspflichten durch die Privatperson (zwei Jahre) muss ebenfalls auf der ordnungsgemäßen Rechnung angebracht werden.
HINWEIS:
Stellt der Unternehmer keine Rechnung innerhalb von sechs Monaten aus, muss er mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 EUR rechnen.nach oben ↑
Schon wieder Neues zu Bauleistungen
15.12.2004
Die Finanzverwaltung nimmt nochmals zu den Bauleistungen (Nettorechnungen am Bau) Stellung:
- Einrichtungsgegenstände, die in das Gebäude eingebaut werden, sind grundsätzlich Bauleistungen, es sei denn, der Gegenstand kann ohne größeren Aufwand wieder vom Bauwerk getrennt werden.
- Wenn Betonpumpen zur Verfügung gestellt werden, ist das nur dann eine Bauleistung, wenn gleichzeitig das Personal für Arbeiten am Bauwerk zur Verfügung gestellt wird.
- Das Anlegen von Gärten und Wegen in Gärten sind dann keine Bauleistungen, wenn diese nicht als Hauptleistung anzusehen sind.
- Die Bagatellgrenze von 500,00 EUR netto bei Reparaturen und Wartungen ist nicht als Wahlrecht zu verstehen.
- Die Freistellungsbescheinigung muss ausdrücklich für umsatzsteuerliche Zwecke vorgelegt werden (Stichtag 31.03.2004).
Desweiteren wird von der Verwaltung auf Sonderfälle bei Arbeitsgemeinschaften, Organschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften und Übergangsfälle hingewiesen.nach oben ↑
Nachweise bei gewillkürtem Betriebsvermögen
09.12.2004
Nach der neuen Rechtsprechung dürfen Gegenstände wie z. B. ein Pkw dem Betriebsvermögen nun auch in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung wahlweise zugeordnet werden. Voraussetzung ist die Mindestnutzung für betriebliche Zwecke zu 10 %. Die Finanzverwaltung hat nunmehr detailliert erläutert, dass der Steuerpflichtige für dieses Wahlrecht die Beweislast trägt. Als Nachweis ausreichend ist die zeitnahe Aufnahme in ein laufend zu führendes Bestandsverzeichnis oder vergleichbare Aufzeichnungen. Die Aufzeichnungen haben zeitnah, spätestens bis zum Ende des Veranlagungszeitraumes zu erfolgen. Die Unterlagen, aus denen sich der Nachweis sowie der Zeitpunkt der Zuführung zum gewillkürtem Betriebsvermögen ergeben, sind mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung beim Finanzamt einzureichen.
nach oben ↑
Abgabe Umsatzsteuer-Voranmeldung/Lohnsteueranmeldung auf elekt
07.12.2004
Für Voranmeldungs- bzw. Anmeldungszeiträume, die nach dem 31.12.2004 enden, sind Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen grundsätzlich auf elektronischem Weg (Steuerdaten – Übermittlungsverordnung vom 28.01.2003) zu übermitteln. Dafür stellt die Finanzverwaltung das kostenlose Programm ELSTER-Formular zur Verfügung. Aus Vereinfachungsgründen wird von der Finanzverwaltung jetzt eine Übergangsregelung gewährt, wobei für bis zum 31.03.2005 endende Voranmeldungs- bzw. Anmeldungszeiträume nicht beanstandet wird, wenn die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. der Lohnsteueranmeldung in herkömmlicher Form (also Papierform) erfolgt. Eine förmliche Zustimmung des Finanzamts ist hier nicht erforderlich.
Voller Vorsteuerabzug bei Eigennutzung
02.12.2004
Wird ein teilweise betriebliches und teilweise privat genutztes Grundstück ganz dem unternehmerischen Vermögen zugeordnet, können die Vorsteuern aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten in voller Höhe vom Finanzamt erstattet werden. Im Gegenzug muss die Privatnutzung jedes Jahr der Umsatzsteuer unterworfen werden. Die Finanzverwaltung berechnet die Privatnutzung auf der Basis von zehn Jahren, so dass die erhaltene Vorsteuer für den privat genutzten Teil in zehn Jahren wieder zurückgezahlt wird. Das Finanzgericht München und auch das Niedersächsische Finanzgericht sehen die Bemessungsgrundlage der Finanzverwaltung als völlig überhöht an und fordern eine Berechnung auf Grundlage der Abschreibung, also mit 2 % pro Jahr (Az. 5 K 351/04 u. Az. 14 V 2943/04).
Vorsteuerberichtigung bei Kleinunternehmern
30.11.2004
Der BFH hat entschieden, dass der Wechsel von der Besteuerung als Kleinunternehmer zur Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften eine Änderung der Verhältnisse im Sinne des § 15 a UStG ist (Urteil V R 31/02 vom 17.06.2004). D.h., dass der bisher als Kleinunternehmer eingestufte Steuerpflichtige Vorsteuern anteilig für die noch verbleibende Zeit beim Finanzamt beantragen kann. Voraussetzung ist, dass die als Kleinunternehmer angeschafften Gegenstände grundsätzlich die Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs erfüllen (z.B. eine ordnungsgemäße Rechnung zum Anschaffungszeitpunkt).
nach oben ↑
Bauleistungen – Bagatellregelung 500,00 EUR
25.11.2004
Bei bestimmten Bauleistungen zwischen inländischen Unternehmern in der Baubranche schuldet nicht der ausführende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer.
Der leistende Unternehmer darf in diesem Fall keine Umsatzsteuer ausweisen und muss in der Rechnung auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers hinweisen. Von der Finanzverwaltung wird darauf hingewiesen, dass bei Reparatur- und Wartungsarbeiten eine Bagatellregelung mit 500,00 EUR netto zu beachten ist. Wenn Reparatur- und Wartungsarbeiten bis zur Höhe von 500,00 EUR netto vorliegen, muss die Rechnung mit Umsatzsteuer erstellt werden.
HINWEIS:
In Zweifelsfällen sollte immer pro Bauleistung entschieden und sich per Bestätigungsfax unter den Beteiligten rückversichert werden.nach oben ↑
Elektronische Lohnsteuerbescheinigung ab 2005
23.11.2004
Bis spätestens 28.02.2005 müssen Arbeitgeber die Eintragungen im Lohnkonto per elektronischer Lohnsteuerbescheinigung an die amtlich bestimmte Stelle übermitteln. Auf dem Weg zur voll elektronischen Steuererklärung wird über „Elster-Lohn“ die elektronische Übermittlung der vom Arbeitgeber zu bescheinigenden Lohnsteuerdaten an die Finanzverwaltung realisiert. Die Daten werden den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit einem Steuerpflichtigen zugeordnet, hierzu dient das lohnsteuerliche Ordnungsmerkmal, die sog. eTIN. Die mitgeteilten Daten sind Grundlagen für die Eintragungen des Arbeitnehmers in der Anlage N der Einkommensteuererklärung.
HINWEIS:
Eine Anmeldung des einzelnen Arbeitgebers zum elektronischen Verfahren ist zur Zeit nicht erforderlich. Die dazu erforderliche Software wird von der Oberfinanzdirektion durch einen Hersteller-ID entsprechend lizenziertnach oben ↑
Steuerfreie Entschädigung bei Verkehrslärm
18.11.2004
Eine Entschädigung, die der Eigentümer eines Mietshauses von einer öffentlichen Behörde für die Wertminderung der Nutzungsmöglichkeiten der Wohnungen im Außenwohnbereich erhält, unterliegt nicht der Einkommensteuer. Im Urteilsfall erhielt der Eigentümer eines Mietshauses vom Straßenbauamt wegen des Verkehrslärms einer Bundesstraße eine einmalige Entschädigung, die das Finanzamt als steuerpflichtige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ansetzte.
Amnestiegesetz bis 31.12.2004 bzw. 31.03.2005
16.11.2004
Die Zahl der eingehenden Amnestieerklärungen steigt zur Zeit nach Aussage der Finanzverwaltung deutlich an. Die bis zum Jahresende verbleibende Zeit für die Abgabe von Amnestieerklärungen wird deshalb verstärkt genutzt, weil im nächsten Jahr der Steuersatz von 25 % auf 35 % ansteigt. Letztmöglicher Abgabetermin für die Amnestiesteuer ist der 31.03.2005. Ab dem 01.04.2005 darf die Finanzverwaltung gespeicherte Daten der Banken entsprechend auswerten.
Freibetrag auf Lohnsteuerkarte 2005 eintragen
12.11.2004
Trotz geplanter Abschaffung der Lohnsteuerkarten (elektronische Lohnsteuerbescheinigung), wurden die neuen Lohnsteuerkarten für das Jahr 2005 versendet. Vor Abgabe beim Arbeitgeber sollte die Lohnsteuerkarte wie schon in den Vorjahren ggf. durch einen Freibetrag ergänzt werden, damit schon im Jahresverlauf eine entsprechend geringere Lohnsteuerzahlung beim Arbeitnehmer eintritt. Hierfür ist ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beim zuständigen Finanzamt zu stellen (Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen insgesamt über 600,00 EUR). Von den Werbungskosten wird nur der Teil angerechnet, der den Arbeitnehmerpauschbetrag von 920,00 EUR übersteigt.
Sollte die Lohnsteuerkarte 2004 noch geändert werden, ist hierfür der 30.11.2004 als letzter Änderungstermin zu beachten.
Bewirtungskosten - Aufzeichnungspflichten
10.11.2004
Der Bundesfinanzhof weist darauf hin, dass auch in sog. Bagatellfällen bei Einnahmen-Überschuss-Rechnern die besonderen Aufzeichnungspflichten hinsichtlich der Bewirtungskosten zu erfüllen sind. Eine geordnete Belegsammlung, die ansonsten bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ausreichend ist, genügt diesen Anforderungen nicht. Bewirtungsrechnungen sind vielmehr einzeln zu erfassen, z.B. über sog. Sammelbelege zu dokumentieren.
Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien
04.11.2004
Unter anderem soll ab 2005 die Beseitigung von Fehlern vorangegangener Gesetze durch das Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien durchgeführt werden. So wird die durch die Finanzverwaltung durchgeführte Praxis beim umsatzsteuerlichen Eigenverbrauch in das Gesetz aufgenommen:
Bei der Verwendung von Gegenständen des Unternehmens für außerunternehmerische Zwecke ändert sich die Bemessungsgrundlage hinsichtlich der Ermittlung der Kosten. Die Abschreibungen sind auf den jeweiligen Berichtigungszeitraum zu verteilen. Vor allem bei der Anwendung des sog. „Seeling-Urteils“ wird damit eine Verteilung der Abschreibung von Gebäuden auf nur zehn Jahren erreicht.
Umsatzsteuer: Fast-Food-Unternehmen
02.11.2004
Bei Außer-Haus-Lieferung eines Menüs, das Getränke einschließt, ist nicht von einer einheitlichen Leistung auszugehen (Erlass des Finanzministerium Saarland). Die einzelnen Menübestandteile müssen aufgeteilt und so unterschiedliche Steuersätze angesetzt werden. Die Aufteilung darf jedoch nicht willkürlich und missbräuchlich erfolgen, d.h. für jedes Produkt des Sparmenüs muss noch ein angemessener Gewinnaufschlag verbleiben.
Excel-Fahrtenbuch ordnungsgemäß?
28.10.2004
Derzeit muss höchstrichterlich geklärt werden, welche Anforderungen an ein ordnungsgemäßes (auch elektronisches) Fahrtenbuch zu stellen sind. Im zu entscheidenden Fall lehnte die Finanzverwaltung die Anerkennung von Fahrtenbücher auf Basis von Excel-Tabellen ab, da diese jederzeit nachträglich erstellt werden können und ggf. Änderungen nicht dokumentiert werden. Die Privatnutzung wurde nach der 1 %-Regelung erfasst. Der BFH prüft nun, welche Unterlagen (auch zusätzliche Belege) zur Erfassung der Fahrten eines betrieblichen Pkw’s geeignet sind. Ähnliche Fälle sollten bis zur endgültigen Entscheidung offen gehalten werden (BFH-Beschluss vom 26.04.2004 – IV B 43/04).
Sachbezugswerte für 2005
26.10.2004
Die voraussichtlichen Werte für Unterkunft und freie Verpflegung ab 01.01.2005 sind bekannt gegeben worden:
· freie Verpflegung = Frühstück 43,80 EUR monatlich
Mittag-/Abendessen 78,25 EUR monatlich
· freie Unterkunft = alte Bundesländer 194,20 EUR monatlich
neue Bundesländer 178,00 EUR monatlich
Neuregelung der Direktversicherung
21.10.2004
Ab 01.01.2005 abgeschlossene Direktversicherungsverträge sind nicht mehr pauschal zu versteuern. Es dürfen vielmehr steuerfreie Einzahlungen bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in die betriebliche Direktversicherung eingezahlt werden. Die Folge davon ist, dass die spätere Auszahlung nachgelagert (also voll) zu versteuern ist.
HINWEIS:
Für Altverträge die bis zum 31.12.2004 abgeschlossen worden sind, gelten Wahlrechte.
Abschaffung der Eigenheimzulage ist abgelehnt
19.10.2004
Am 24. September 2004 hat der Bundesrat die Zustimmung zum Gesetzesentwurf wegen Abschaffung der Eigenheimzulage nicht erteilt. Dies begründete er damit, dass die beabsichtigte Abschaffung der Eigenheimzulage ein unberechenbarer Ausdruck der Wohnungspolitik der Bundesrepublik sei. Nach Ansicht des Bundesrates betreibt die Bundesregierung eine Politik der Instabilität und Verunsicherung, wenn Maßnahmen wie die Subvention von Wohnungsbau durch Eigenheimzulage abgeschafft werden soll.
Einnamen-Überschuss-Rechnung – Vordruck erst ab 2005
15.10.2004
Die Finanzministerkonferenz hat sich am 30.09.2004 darauf geeinigt, das Formular zur Einnahmen-Überschuss-Rechnungen „Anlage EÜR“ zu überarbeiten und erst für das Steuerjahr 2005 einzusetzen. Der Bund ist damit einverstanden. Die Finanzminister nehmen die geäußerte Kritik ernst, weshalb das Steuerformular noch einmal sprachlich überarbeitet wird. Das ab dem Jahr 2005 anzuwendende Formular soll der Zielvorgabe der Vereinfachung gerecht werden.
Neue Vordrucke Umsatzsteuervoranmeldung 2005
13.10.2004
Mit dem BMF-Schreiben vom 27.09.2004 hat die Finanzverwaltung die neuen Vordruckmuster für 2005 für das Umsatzsteuervoranmeldeverfahren bekannt gegeben. U.a. wurde die Umsatzsteuervoranmeldung wegen Angabe der Bauleistungen überarbeitet. Im Formular „Umsatzsteuervoranmeldung 2005“ ist damit ein Eintrag der geleisteten Bauleistungen möglich, für die der Leistungsempfänger die Versteuerung durchführen muss.
Rechengrößen Sozialversicherung 2005
07.10.2004
Die neuen Rechengrößen der Sozialversicherung für die Lohn- und Gehaltsabrechnung wurden im Entwurf für das Jahr 2005 angepasst und ergeben voraussichtlich folgende Werte:
West
Beitragsbemessungsgrenze
RV und AloV 62.400 EUR/Jahr und 5.200 EUR/Monat
KV und PflegeV 42.300 EUR/Jahr und 3.525 EUR/Monat
Versicherungspflichtgrenze in der KV
allgemein 46.800 EUR/Jahr und 3.900 EUR/Monat
für privat Krankenversicherte
am 31.12.2002 42.300 EUR/Jahr und 3.525 EUR/Monat
Ost
Beitragsbemessungsgrenze
RV und AloV 52.800 EUR/Jahr und 4.400 EUR/Monat
KV und PflegeV 42.300 EUR/Jahr und 3.525 EUR/Monat
Versicherungspflichtgrenze in der KV
allgemein 46.800 EUR/Jahr und 3.900 EUR/Monat
für privat Krankenversicherte
am 31.12.2002 42.300 EUR/Jahr und 3.525 EUR/Monat
Einnahmen-Überschuss-Rechnung – neuer Vordruck ab 2004
05.10.2004
Die Finanzverwaltung hat nach heftiger Kritik eingeräumt, dass für den Veranlagungszeitraum 2004 keine nachteiligen Konsequenzen für Steuerpflichtige entstehen, die beim Ausfüllen des Vordruckes Fehler aufgrund des komplizierten Formulars begehen.
Bei Kleinstunternehmern, deren Betriebseinnahmen unter der Grenze von 17.500 EUR liegen, weil die Finanzverwaltung zunächst auf die Abgabe des Vordruckes ganz verzichten. Für diese Unternehmen besteht natürlich auch weiterhin die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuerklärung und zur Ermittlung des Gewinns per Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Neue Bundesländer - Istversteuerung
30.09.2004
Durch das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze wird die Regelung für die Istversteuerung in den neuen Bundesländern bis zum 31.12.2006 verlängert. Dabei tritt anstelle der Umsatzgrenze von 125.000 EUR der Betrag von 500.000 EUR. Die Regelung war befristet bis zum 31.12.2004 und wurde nunmehr um zwei Jahre verlängert.
Die Istversteuerung und damit Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten ist auf Antrag möglich.